Mit Erfahrung seit 1991 stets mandantennah

Wir schaffen Ordnung im Steuerchaos – Individuell und maßgeschneidert.

Steuerbüro Vöcking & Verst - Ihr mittelstandsorientierter Steuerberater aus Gronau

Steuerbüro
Vöcking & Verst

Ob Unternehmensberatung, Steuergestaltung oder Betriebsprüfungen – unser Steuerbüro unterstützt und berät Sie in allen Belangen.

Mittelstandsorientiert

Wir kennen die Herausforderungen mittelständischer Unternehmen und bieten maßgeschneiderte Lösungen.

Mandantennah

Ihre Bedürfnisse stehen bei uns im Mittelpunkt – persönlicher Kontakt und individuelle Beratung.

Grenzenlos

Wir unterstützen Sie nicht nur lokal, sondern auch bei internationalen steuerlichen Angelegenheiten.

Zukunftsorientiert

Mit einem Blick auf morgen entwickeln wir Strategien, die Sie nachhaltig erfolgreich machen.

Ihr Steuerbüro
Vöcking & Verst

Wie soll ich meine Vermögensentscheidung treffen? Welche Bilanz kann aus den Jahresabschlüssen gezogen werden? Das Thema Steuern beschäftigt Privatpersonen wie Unternehmen und oft fehlt aktuelles Wissen auf diesem komplexen Themenfeld.

Für Unternehmen

Wir unterstützen Unternehmen umfassend in allen steuerlichen Belangen. Von der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung über die Erstellung von Jahresabschlüssen bis hin zur steuerlichen Optimierung und Unternehmensplanung – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen. Gemeinsam gestalten wir Strategien, die Ihre steuerlichen Potenziale ausschöpfen und Ihre Unternehmensziele unterstützen. Ob Neugründung, Expansion oder Umstrukturierung – wir sind Ihr verlässlicher Partner bei jeder unternehmerischen Herausforderung.

Für Privatpersonen

Wir stehen Ihnen als Privatpersonen mit fundierter Beratung zur Seite. Ob es um Ihre jährliche Einkommensteuererklärung, die steuerliche Optimierung von Vermögensanlagen oder die Beratung bei Schenkungen und Erbschaften geht – wir bieten Ihnen individuelle Lösungen, die auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sind. Mit unserem Fachwissen unterstützen wir Sie dabei, Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen und gleichzeitig Ihre finanziellen Vorteile bestmöglich zu nutzen.

Kooperation NL

Ob Unternehmer oder Privatpersonen – unsere Steuerberatung umfasst die Grenzbereiche in Deutschland wie in den Niederlanden gleichermaßen. Um eine kompetente Betreuung über die Grenzen hinweg gewährleisten zu können, ist ein aktueller und umfassender Wissensstandard im internationalen Steuerrecht die wichtigste Voraussetzung.

In unserem Steuerbüro im Münsterland arbeiten wir in Kooperation mit dem Steuerbüro SMK Raad in den Niederlanden, um Ihnen die bestmögliche Steuerberatung und steuerliche Erleichterung in beiden Ländern zu ermöglichen.

Steuerliche Beratung und Unternehmensberatung im Münsterland und in den Niederlanden

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Steuerberatung sowohl im deutschen Raum als auch in den niederländischen Grenzbereichen, sind Sie bei uns als steuerrechtlicher „Grenzgänger“ auch bestens aufgehoben. Wir beraten Sie gerne in dem steuerlich komplexen Umstand, wenn Ihr Wohnsitz und Ihr Arbeitsplatz nicht im selben Land, sondern durch die deutsch-niederländische Grenze getrennt liegen.

Wir bieten Ihnen:

  • ­Steuerliche Beratung und Fertigung von Jahresabschlüssen nach HGB und deutschen Steuerrecht inkl. Erstellung der deutschen Steuererklärungen
  • Eine Berechnung steuerlicher Vorteile bei geplanter Gründung von Unternehmen niederländischer Mandanten in Deutschland
  • Steuerliche Vorab-Beratung vor der Arbeitsaufnahme deutscher Mandanten in den Niederlanden
  • Steuerliche Beratung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung niederländischer Mandanten in Deutschland und Errechnung der günstigsten Besteuerungsform
  • In Kooperation mit dem niederländischen Steuerbüro SMK RAAD eine ausführliche Beratung vor betrieblichen Unternehmungen im Ausland

Downloads

Im folgenden Download-Bereich stellen wir Ihnen wichtige Formulare und Musterdokumente zur Verfügung, die Sie für Ihre steuerlichen und unternehmerischen Angelegenheiten benötigen. Von der Checkliste für Ihre Einkommensteuererklärung bis hin zu Arbeitsverträgen und Personalfragebögen – hier finden Sie alle wesentlichen Unterlagen an einem Ort. Laden Sie einfach die entsprechenden Dokumente herunter und sparen Sie wertvolle Zeit bei der Vorbereitung.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Die Antworten auf die nachfolgenden Fragen sind hier nicht abschließend erörtert. Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie nicht uns persönlich anzusprechen, anzurufen oder per Mail zu kontaktieren!

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist regeln die Steuergesetze.
Vereinfacht kann man sagen, dass Personen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte (z.B. Renteneinkünfte) erzielen, eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt oder sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden.

Arbeitnehmer sind generell dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Sie zusammen mit Ihrem Ehegatten die Steuerklassenkombination 3 und 5 und beide einen steuerpflichtigen Arbeitslohn beziehen. 

Minijobs werden hierbei nicht berücksichtigt. Auch Arbeitnehmer, die in einem Jahr Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) bezogen haben, sind zur Abgabe einer Steuererklärung für dieses Jahr verpflichtet.

Da diese Aufzählung nicht abschließend ist, sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

Wenn Sie als Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, jedoch:

  • jährlich Werbungskosten anfallen, die höher als der Arbeitnehmer Pauschbetrag (zurzeit 1.230 €) sind
  • hohe Sonderausgaben geleistet wurden
  • außergewöhnliche Belastungen geleistet wurden, die über der zumutbaren Belastungsgrenze liegen
  • einen Handwerker oder Dienstleister in Ihrem Haushalt beschäftigt haben

kann sich die Abgabe der Steuererklärung lohnen.

Steuererklärungen müssen in der Regel bis zum 31.07. des Folgejahres abgegeben werden. Beauftragen Sie uns als Steuerberater, endet die Abgabefrist erst Ende Februar des darauffolgenden Jahres, es bleiben also 7 Monate mehr Zeit zur fristgerechten Abgabe. 

Aktuell gelten hier auf Grund der Corona-Pandemie teilweise noch verlängerte Fristen, im Zweifel sprechen Sie uns gerne an!

Die Höhe der Vergütung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Die Höhe der Einkünfte und die geleistete Arbeitszeit haben Einfluss auf die Gebühren. Genaue Angaben zu entstehenden Kosten lassen sich im Vorfeld jedoch nur schwer machen, da der tatsächliche Arbeitsaufwand oftmals noch nicht überschaubar ist.

In unserem Downloadbereich finden Sie eine Checkliste mit Unterlagen, welche Sie zur Erstellung der Steuererklärung einreichen sollten. Bei Unklarheiten und Fragen zögern Sie auch hier nicht uns anzurufen oder per Mail zu kontaktieren.

Generell empfehlen wir ein erstes Beratungsgespräch vor Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit, um die grundlegenden Punkte vorab besprechen zu können.
Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist beim zuständigen Gewerbe-/Ordnungsamt anzumelden.

Generell empfehlen wir ein erstes Beratungsgespräch vor Gründung einer Kapitalgesellschaft, um die grundlegenden Punkte vorab besprechen zu können.


Nachfolgend eine kurze, vereinfachte Darstellung der Gründung einer Kapitalgesellschaft: Nach der Gründungsplanung (Firmennamen, Unternehmensgegenstand und Stammkapital festlegen) wird der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet.

Anschließend erfolgt die Eröffnung eines Geschäftskontos und die Einzahlung des Stammkapitals.

Danach kann der Notar die neu gegründete Gesellschaft zum Handelsregister anmelden. Nach Eintragung im Handelsregister folgt die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbe-/Ordnungsamt und anschließend die steuerliche Erfassung beim zuständigen Finanzamt.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung des Umsatzsteuerrechtes für Unternehmer, die nur Umsätze in geringem Umfang ausführen. Diese „Kleinunternehmer“ können sich dann aus den meisten umsatzsteuerlichen Anwendungsbereichen heraushalten und müssen beispielsweise auf Ihren Rechnungen keine gesonderte Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen.